AGB

Rechtlicher Hinweis zu Informationen auf der Website

Auch wenn wir diese Internet-Seite sorgfältig geprüft haben, können wir keine Garantie geben, für eingeschlichene Fehler in Text oder Zahl. Die Bergsteigerschule Zugspitzalpin GbR behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die Bergsteigerschule Zugspitzalpin GbR haftet nicht für eventuelle direkte oder indirekte Verluste, die durch die Verwendung von Informationen, die auf diesen Internet-Seiten angeführt sind, oder sich auf Seiten befinden, die durch Links erreicht werden können, entstehen.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bergsteigerschule Zugspitzalpin GbR

Lieber Gast, Vertrauen ist wichtig, aber ohne Regeln geht es nicht, und so gilt die nachfolgende Vereinbarung, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung des Reisevertragsgesetzes zusammengefasst sind. Die Bergsteigerschule Zugspitzalpin GbR wird nachfolgend BZa genannt.

Anmeldung

Mit der Anmeldung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bietet der Kunde der BZa den Reisevertrag verbindlich an. Der Kunde erhält anschließend eine schriftliche Reisebestätigung. Damit kommt der Vertrag mit der BZa zustande. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Werden mehrere Personen durch Sie angemeldet, dann stehen Sie für deren Vertragspflicht so wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Rücktritt und Abbruch der Reise

Jede(r) Teilnehmer(In) kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem diese bei uns schriftlich eingeht. Bei Rücktritt kann der Veranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen: (Tage vor Reisebeginn) bis 30 Tage 50€, bis 15 Tage 40%, ab 14 Tage 70%.
Wird der Platz weiterverkauft, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- an. Der/die Teilnehmer(In) kann sich durch eine(n) Dritte(n) ersetzen lassen, sofern dieser den Reisevoraussetzungen genügt. Der/die Teilnehmer(In) und der/die Dritte haften gegenüber der BZa als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Muss der/die Teilnehmer(In) die Reise auf Empfehlung des BZa–Vertreters (siehe „Mindestvoraussetzungen“) oder aus eigenen Gründen abbrechen, wird folgendes berechnet: Das Führerhonorar in voller Höhe, Erstattungen nicht beanspruchter Leistungen außer Fremdleistungen, die nicht mehr storniert werden können. Falls Sie eine Reise vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten. Beachten Sie den Text unter „Versicherung, Haftung“. Der/die Teilnehmer(In) hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Versicherung, Haftung

Jedem(r) Teilnehmer(In) wird der Abschluss einer Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- so wie Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Alle unsere Bergführer sind selbstverständlich haftpflichtversichert.

Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch die Bergsteigerschule

Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt bei Tagesveranstaltungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei allen anderen Veranstaltungen bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Selbstverständlich erstatten wir dann die geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Wünschen Sie dennoch die Durchführung der Reise ohne Einhaltung der Teilnehmerzahl, so erfordert dies ein neues Angebot von der BZa an Sie. Durch Ihr Einverständnis kommt ein neuer Vertrag zustande, zu dessen Bedingungen die Reise durchgeführt wird.

Mindestvoraussetzung

Beachten Sie in der jeweiligen Ausschreibung den Absatz „Anforderungen“. Dieser Absatz ist Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Za. Der Leiter (Bergführer) ist berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Reise einem(r) Teilnehmer(In), der/die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet oder sogar eine Gefährdung der anderen Teilnehmer und des Reiseleiters verursacht, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

Zahlungen

Die Zahlung wird fällig wie im Einzelfall (siehe Rechnung) vereinbart. Sollte eine Vereinbarung nicht getroffen sein, ist der Betrag spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung einzuzahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung muss vor Reiseantritt die Zahlung vor Ort erfolgen oder ein Überweisungsbeleg vorliegen.

Umbuchungen

Die BZa kann eine Reise umbuchen, wenn die Bedingungen vor Ort der Ausschreibung nicht gerecht werden. Die Umbuchung kann nur 21 Tage vorher und auf eine gleichwertige Reise erfolgen. Wünscht der/die Teilnehmer(In) eine Umbuchung, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50.–€ berechnen. Eine Umbuchung durch den Teilnehmer ist generell bis kurz vor Reisebeginn möglich. Die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten für die BZa werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Leistungsänderung

Die Ausschreibungen stellen nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Wir behalten uns vor, aus Gründen, die die BZa nicht zu verantworten hat, wie z.B. schlechte Verhältnisse, Lawinengefahr oder mangelnder Kondition der Teilnehmer, das Programm zu ändern.

Preisänderungen

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Preisänderungen sind möglich, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung) liegt und noch 3 Wochen vor Reisebeginn verbleiben. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% ist der/die Teilnehmer(In) berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der BZa für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung ist nur für solche Schäden zulässig, die nicht Körperschäden sind. Diese Haftungsbeschränkung ist nur dann wirksam, wenn die BZa den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ein Schadenersatzanspruch gegen die BZa ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Mangelhafte Erfüllung des Reisevertrages/ Anspruchsvoraussetzungen

Die Ansprüche des Teilnehmers bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (§6c-f BGB). Das Gleiche gilt für den Ausschluss unserer Gewährleistung sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§6g BGB). Ein Schadenersatzanspruch des Teilnehmers (§6f BGB) unterliegt jedoch den in unter „Haftungsbeschränkung“ genannten Einschränkungen.

Mitwirkungspflicht

Bei Leistungsstörungen ist der/die Teilnehmer(In) verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen dem Leiter (Bergführer) mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der/die Teilnehmer(In) schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.